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Offizielle Frage aus dem BAMF-Fragenkatalog zum Test „Leben in Deutschland“ und zum Einbürgerungstest. Thema: Zusammenleben, Alltag und Behörden.

Frage №253: Wo müssen Sie sich anmelden, wenn Sie in Deutschland umziehen?

  • beim Einwohnermeldeamt
  • beim Standesamt
  • beim Ordnungsamt
  • beim Gewerbeamt

Warum ist das richtig?

Nach einem Umzug müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt der neuen Gemeinde anmelden. Das Standesamt ist für Geburten, Ehen und Sterbefälle zuständig.

Wie oft kommt diese Frage im Test vor?

Im Einbürgerungstest beantworten Sie 33 Fragen, davon 30 aus dem allgemeinen Katalog mit 300 Fragen und 3 Fragen aus Ihrem Bundesland. Bestanden haben Sie ab 17 richtigen Antworten. Welche Fragen gezogen werden, ist zufällig, deshalb lohnt es sich, den kompletten Katalog einmal durchzuarbeiten.