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Ratgeber/Prüfung

Leben in Deutschland Test oder Einbürgerungstest: der Unterschied

Gleiche Fragen, unterschiedliche Wirkung. Warum nur der Test „Leben in Deutschland“ für die Niederlassungserlaubnis zählt und welchen der beiden Tests Sie machen sollten.

Aktualisiert am 28.08.2026 · Lesezeit etwa 4 Minuten

Auf einen Blick

Fragenkatalog
identisch, 460 Fragen
Prüfungsformat
identisch, 33 Fragen, 17 zum Bestehen
Für Einbürgerung
beide Tests werden anerkannt
Für Niederlassungserlaubnis
nur „Leben in Deutschland“
Kosten
0 Euro im Integrationskurs, sonst 25 Euro

Wer sich zum ersten Mal mit dem Thema beschäftigt, stolpert schnell über zwei Namen: den Einbürgerungstest und den Test „Leben in Deutschland“. Beide bestehen aus denselben Fragen, laufen identisch ab und werden an denselben Prüfstellen abgenommen. Trotzdem sind sie rechtlich nicht dasselbe, und dieser Unterschied kann Sie Jahre kosten, wenn Sie ihn übersehen.

Was bei beiden Tests gleich ist

Inhaltlich gibt es keinen Unterschied. Beide Prüfungen greifen auf denselben Gesamtfragenkatalog des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zurück: 300 allgemeine Fragen plus 160 Landesfragen, also 10 pro Bundesland. Für Sie persönlich sind 310 Fragen relevant.

  • 33 Fragen im Multiple-Choice-Format, davon 30 allgemeine und 3 zu Ihrem Bundesland.
  • Vier Antwortmöglichkeiten pro Frage, genau eine ist richtig.
  • 60 Minuten Bearbeitungszeit.
  • Bestanden ab 17 richtigen Antworten.
  • Durchführung ausschließlich auf Deutsch, ohne Wörterbuch.
  • Beliebig oft wiederholbar, das Zertifikat verfällt nie.

Wo die Unterschiede liegen

Die Unterschiede betreffen nicht den Inhalt, sondern den rechtlichen Rahmen: wer den Test ablegt, was er kostet und wofür das Zertifikat anerkannt wird.

Test „Leben in Deutschland“Einbürgerungstest
ZielgruppeTeilnehmende eines Integrationskursesalle anderen, vor allem Einbürgerungsbewerber
RolleAbschlussprüfung des Orientierungskurseseigenständige Prüfung
Kosten0 Euro für Kursteilnehmende25 Euro pro Versuch
Zählt für die Einbürgerungjaja
Zählt für die Niederlassungserlaubnisjanein
Fragenidentischidentisch
Prüfungsformatidentischidentisch

Warum die Niederlassungserlaubnis den Unterschied macht

Die Niederlassungserlaubnis ist der unbefristete Aufenthaltstitel. Sie kommt in der Regel Jahre vor der Einbürgerung und ist für viele Menschen sogar deren Voraussetzung, denn für die Anspruchseinbürgerung brauchen Sie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder einen gleichwertigen Titel.

Für die Niederlassungserlaubnis müssen Sie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung nachweisen. Anerkannt wird dafür der Test „Leben in Deutschland“, weil er als Abschluss des staatlich geförderten Orientierungskurses konzipiert ist. Der Einbürgerungstest wird dafür nicht anerkannt, obwohl er dieselben Fragen enthält.

Welchen Test sollten Sie machen?

  1. 1

    Sie besuchen gerade einen Integrationskurs

    Dann ist die Sache klar: Sie legen am Ende des Orientierungskurses den Test „Leben in Deutschland“ ab. Er ist für Sie kostenlos und deckt beide Zwecke ab. Melden Sie sich unbedingt an, auch wenn die Einbürgerung für Sie noch weit weg scheint.

  2. 2

    Sie besuchen keinen Integrationskurs, brauchen aber noch die Niederlassungserlaubnis

    Fragen Sie bei einer Prüfstelle ausdrücklich nach dem Test „Leben in Deutschland“. Viele Volkshochschulen bieten ihn auch für externe Teilnehmende an, dann allerdings kostenpflichtig. So haben Sie ein Zertifikat, das für beide Verfahren zählt.

  3. 3

    Sie haben die Niederlassungserlaubnis bereits

    Dann reicht der normale Einbürgerungstest völlig aus. Es gibt keinen Grund, nach einer Alternative zu suchen.

  4. 4

    Sie sind unsicher, was Sie brauchen

    Fragen Sie bei der Prüfstelle nach dem Test „Leben in Deutschland“. Er ist die breiter anerkannte Variante, mehr können Sie damit nicht falsch machen.

Alle 720 zugelassenen Prüfstellen mit Adressen, sortiert nach Stadt. Fragen Sie dort gezielt nach, welche der beiden Prüfungen angeboten wird.

Prüfstelle finden

Die Vorbereitung ist für beide Tests dieselbe

Weil der Fragenkatalog identisch ist, gibt es keinen Grund, unterschiedlich zu lernen. Arbeiten Sie alle Fragen mit Antworten einmal durch, üben Sie danach gezielt nach Themen und machen Sie mehrere Probetests mit 33 Fragen. Vergessen Sie die 10 Fragen Ihres Bundeslandes nicht, sie sind in beiden Prüfungen enthalten.

Häufige Fragen

Sind die Fragen wirklich zu 100 Prozent identisch?

Ja. Beide Prüfungen ziehen aus demselben Gesamtfragenkatalog des BAMF. Es gibt keine Fragen, die nur in einer der beiden Prüfungen vorkommen.

Kann ich mit dem Test „Leben in Deutschland“ eingebürgert werden?

Ja. Er wird für die Einbürgerung anerkannt und ersetzt den Einbürgerungstest vollständig. Die Anerkennung gilt in beide Richtungen allerdings nicht: Der Einbürgerungstest ersetzt den Test „Leben in Deutschland“ nicht.

Ich habe den Test „Leben in Deutschland“ vor Jahren gemacht. Gilt er noch?

Ja. Weder der Test „Leben in Deutschland“ noch der Einbürgerungstest hat ein Ablaufdatum. Ein einmal bestandener Test gilt dauerhaft. Suchen Sie das Original heraus und bewahren Sie es sicher auf.

Muss ich für den Test „Leben in Deutschland“ den ganzen Integrationskurs besuchen?

Nein. Der Test ist zwar die Abschlussprüfung des Orientierungskurses, viele Volkshochschulen lassen aber auch externe Teilnehmende zu. Kostenlos ist er dann allerdings nicht.

Ist der Test „Leben in Deutschland“ leichter als der Einbürgerungstest?

Nein. Gleiche Fragen, gleiche Bestehensgrenze von 17 richtigen Antworten, gleiche Bearbeitungszeit. Es gibt keinen Schwierigkeitsunterschied.

Welcher Test steht auf meinem Zertifikat?

Auf der Bescheinigung ist vermerkt, welche der beiden Prüfungen Sie abgelegt haben. Genau darauf schaut die Ausländerbehörde bei der Niederlassungserlaubnis. Prüfen Sie den Wortlaut, sobald Sie das Zertifikat erhalten.

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