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Ratgeber/Prüfung

Einbürgerungstest nicht bestanden: was jetzt zu tun ist

Durchgefallen ist kein Grund zur Sorge. Wie oft Sie wiederholen dürfen, was der zweite Versuch kostet, wie schnell es wieder geht und wie Sie gezielt an den Lücken arbeiten.

Aktualisiert am 28.08.2026 · Lesezeit etwa 5 Minuten

Auf einen Blick

Wiederholung
möglich, ohne feste Obergrenze
Kosten je Versuch
25 Euro
Wartezeit
nur bis zum nächsten freien Termin
Bestehensgrenze
17 von 33 Fragen
Folgen für den Antrag
keine automatische Ablehnung

Wenn der Brief kommt und darin steht, dass Sie den Einbürgerungstest nicht bestanden haben, fühlt sich das erst einmal wie ein Rückschlag an. Sachlich betrachtet ist es keiner. Der Test ist die am leichtesten korrigierbare Hürde im gesamten Einbürgerungsverfahren, und die allermeisten Menschen bestehen im zweiten Anlauf.

Wie oft Sie wiederholen dürfen

Eine gesetzlich festgelegte Obergrenze für die Zahl der Versuche gibt es nicht. Sie können den Test grundsätzlich so oft wiederholen, bis Sie ihn bestehen. Jeder Versuch kostet erneut 25 Euro.

So melden Sie sich zum zweiten Versuch an

  1. 1

    Warten Sie nicht auf eine Aufforderung

    Es kommt keine. Sie müssen selbst aktiv werden und einen neuen Termin buchen.

  2. 2

    Neuen Termin buchen

    Sie können dieselbe Prüfstelle nehmen oder eine andere. Eine Sperrfrist gibt es nicht, Sie brauchen nur einen freien Termin. Alle zugelassenen Stellen finden Sie unter Prüfstellen nach Stadt.

  3. 3

    Erneut 25 Euro zahlen

    Die Gebühr fällt für jeden Versuch neu an. Eine Rückerstattung des ersten Versuchs gibt es nicht.

  4. 4

    Genug Zeit zum Lernen einplanen

    Buchen Sie nicht den nächstmöglichen Termin, wenn Sie in der Zwischenzeit nicht wirklich lernen können. Zwei bis drei Wochen konzentrierte Vorbereitung sind realistischer als ein schneller zweiter Versuch mit demselben Wissensstand.

Die häufigsten Gründe fürs Durchfallen

Die bundesweite Bestehensquote liegt über 90 Prozent. Wer durchfällt, scheitert selten am Verständnis der Inhalte, sondern meist an einem dieser vier Punkte.

  • Zu wenig Übung mit dem echten Fragenformat. Der Katalog ist vollständig veröffentlicht, aber viele lesen ihn nur, statt sich abzufragen.
  • Die Landesfragen wurden vergessen. 3 von 33 Fragen kommen aus Ihrem Bundesland. Wer sie auslässt, verschenkt fast zehn Prozent der Punkte.
  • Sprachliche Hürden bei der Fragestellung. Formulierungen wie „Was gehört nicht dazu?“ oder „Was ist kein Merkmal?“ drehen die Logik um und werden unter Zeitdruck leicht überlesen.
  • Fragen offen gelassen. Falsche Antworten geben keine Minuspunkte. Jede unbeantwortete Frage ist eine sicher verlorene Chance.

Gezielt lernen statt alles noch einmal

Nach einem nicht bestandenen Versuch ist der schlechteste Plan, den kompletten Katalog von vorne durchzulesen. Sinnvoller ist es, thematisch vorzugehen und die Bereiche zu vertiefen, bei denen Sie unsicher sind.

Machen Sie vor dem zweiten Versuch mindestens fünf komplette Probetests. Erst wenn Sie regelmäßig über 28 von 33 Fragen richtig haben, ist der Puffer groß genug.

Probetest machen

Was das für Ihren Einbürgerungsantrag bedeutet

Ein nicht bestandener Test verzögert Ihr Verfahren, beendet es aber nicht. Praktisch heißt das:

  • Ihr Antrag bleibt anhängig. Sie müssen ihn nicht zurückziehen und nicht neu stellen.
  • Die bereits gezahlte Einbürgerungsgebühr verfällt nicht.
  • Informieren Sie die Behörde, dass Sie einen neuen Termin gebucht haben. Das verhindert, dass Ihr Vorgang als unvollständig abgelegt wird.
  • Die Fünf-Jahres-Frist für den Aufenthalt läuft ohnehin weiter, sie wird durch den Test nicht berührt.

Wenn der Test dauerhaft eine Hürde bleibt

Manche Menschen können den Test wegen einer Krankheit, einer Behinderung oder altersbedingt nicht bestehen. Das Gesetz sieht dafür in § 10 Abs. 6 StAG eine Befreiung vor, sowohl vom Sprachnachweis als auch vom Einbürgerungstest. Dafür brauchen Sie in der Regel eine fachärztliche Bescheinigung. Wer im Einzelnen befreit ist, steht in Wer ist vom Einbürgerungstest befreit?.

Häufige Fragen

Wie lange muss ich bis zum nächsten Versuch warten?

Es gibt keine gesetzliche Sperrfrist. Sie können sich anmelden, sobald ein Termin frei ist. In der Praxis begrenzt nur die Terminlage der Prüfstellen, wie schnell es geht.

Erfahre ich, welche Fragen ich falsch hatte?

Nein. Sie erhalten nur die Mitteilung, ob Sie bestanden haben, und die Zahl der richtigen Antworten. Eine Einsicht in den Antwortbogen ist normalerweise nicht vorgesehen.

Kann ich beim zweiten Versuch das Bundesland wechseln?

Ja, sofern Sie tatsächlich dorthin ziehen oder dort eingebürgert werden möchten. Die 3 Landesfragen richten sich nach dem angegebenen Bundesland. Ein Wechsel nur, weil ein anderes Bundesland leichter erscheint, bringt nichts: Die Fragen sind überall gleich aufgebaut.

Muss ich die 25 Euro wirklich noch einmal zahlen?

Ja. Die Gebühr deckt die Durchführung ab, unabhängig vom Ergebnis. Eine Ermäßigung für Wiederholende gibt es nicht.

Kann ich stattdessen den Test „Leben in Deutschland“ machen?

Ja, und das kann sogar sinnvoll sein, weil dieses Zertifikat zusätzlich für die Niederlassungserlaubnis zählt. Den Unterschied erklären wir in diesem Artikel.

Zählt ein bestandener Test aus einem früheren Jahr noch?

Ja, unbegrenzt. Wenn Sie den Test irgendwann einmal bestanden haben, gilt das dauerhaft. Suchen Sie in diesem Fall das alte Zertifikat, bevor Sie einen neuen Termin buchen.

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