Doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland: die Regeln seit 2024
Seit Juni 2024 dürfen Sie Ihre alte Staatsangehörigkeit behalten. Was das deutsche Recht sagt, warum Ihr Herkunftsland trotzdem entscheidend ist und wie es für die größten Herkunftsländer aussieht.
Aktualisiert am 28.08.2026 · Lesezeit etwa 5 Minuten
Auf einen Blick
- Seit
- 27. Juni 2024
- Deutsche Regel
- Mehrstaatigkeit erlaubt
- Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit
- nicht mehr nötig
- Entscheidend zusätzlich
- das Recht Ihres Herkunftslandes
- Optionspflicht
- abgeschafft
Jahrzehntelang war der Grundsatz im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht die Vermeidung von Mehrstaatigkeit. Wer Deutscher werden wollte, musste seinen alten Pass abgeben, und die Ausnahmen waren kompliziert. Seit dem 27. Juni 2024 gilt das Gegenteil: Mehrstaatigkeit ist der Normalfall. Diese Änderung hat mehr Menschen den Weg zur Einbürgerung geöffnet als jede andere Regelung der letzten Jahre.
Was sich 2024 geändert hat
- Die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit ist keine Einbürgerungsvoraussetzung mehr.
- Deutsche, die freiwillig eine ausländische Staatsangehörigkeit erwerben, verlieren dadurch nicht mehr automatisch die deutsche. Die frühere Beibehaltungsgenehmigung ist für diese Fälle entfallen.
- Die Optionspflicht ist abgeschafft. In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern müssen sich als junge Erwachsene nicht mehr für eine Staatsangehörigkeit entscheiden.
- Kinder ausländischer Eltern erwerben bei Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit fünf Jahren rechtmäßig hier lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.
Warum zwei Rechtsordnungen entscheiden
Der wichtigste Punkt, den viele übersehen: Deutschland kann nur über die deutsche Staatsangehörigkeit bestimmen. Ob Sie Ihre bisherige behalten, entscheidet allein Ihr Herkunftsland. Es gibt drei mögliche Konstellationen.
- Ihr Herkunftsland erlaubt Mehrstaatigkeit. Dann werden Sie tatsächlich Doppelstaatler, ohne etwas weiter tun zu müssen.
- Ihr Herkunftsland lässt einen Verlust nur auf Antrag zu. Dann behalten Sie beide Staatsangehörigkeiten, solange Sie keinen Entlassungsantrag stellen.
- Ihr Herkunftsland entzieht die Staatsangehörigkeit automatisch, sobald Sie eine andere annehmen. Dann verlieren Sie sie, ohne dass Deutschland daran etwas ändern könnte.
Die größten Herkunftsländer im Überblick
2025 wurden in Deutschland 332.500 Menschen eingebürgert. Die größten Gruppen kamen aus Syrien mit 65.600 Personen, aus der Türkei mit 34.100 und aus Russland mit 19.700. Für diese und weitere häufige Herkunftsländer sieht die Lage so aus.
| Herkunftsland | Mehrstaatigkeit möglich? | Hinweise |
|---|---|---|
| Syrien | in der Praxis ja | Eine Entlassung aus der syrischen Staatsangehörigkeit ist nur unter sehr engen Bedingungen möglich. Syrerinnen und Syrer werden bei der Einbürgerung deshalb faktisch immer Doppelstaatler. |
| Türkei | ja | Die Türkei erlaubt Mehrstaatigkeit. Wer sich dennoch aus der türkischen Staatsangehörigkeit entlassen lässt, kann die Blaue Karte (Mavi Kart) beantragen, die bestimmte Rechte in der Türkei sichert. |
| Russland | ja | Russland akzeptiert Mehrstaatigkeit. Seit 2024 verlangt auch das deutsche Recht keine Aufgabe mehr. |
| Ukraine | ja, seit 2024 | Die Ukraine hat ihr Staatsangehörigkeitsrecht 2024 geöffnet und lässt Mehrstaatigkeit für Bürgerinnen und Bürger ausgewählter Staaten zu, darunter Deutschland. |
| Indien | nein | Indien schließt Mehrstaatigkeit aus. Mit der deutschen Einbürgerung verlieren Sie die indische Staatsangehörigkeit automatisch. Als Ersatz kommt der OCI-Status (Overseas Citizen of India) in Betracht, der kein Ersatz für einen Pass ist, aber Einreise- und Aufenthaltsrechte sichert. |
| EU-Staaten | ja | Für Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten war Mehrstaatigkeit schon vor der Reform möglich. |
Was das im Verfahren bedeutet
Für den deutschen Antrag ändert der Doppelpass wenig. Sie müssen keinen Entlassungsnachweis mehr vorlegen, was das Verfahren spürbar verkürzt. Alle anderen Voraussetzungen nach § 10 StAG bleiben unverändert: fünf Jahre Aufenthalt, B1-Deutsch, bestandener Einbürgerungstest, gesicherter Lebensunterhalt, Straffreiheit, geklärte Identität sowie das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Praktisch relevant wird die zweite Staatsangehörigkeit vor allem beim Reisen. Als Doppelstaatler nutzen Sie für die Einreise nach Deutschland den deutschen Pass, für die Einreise in Ihr Herkunftsland in der Regel dessen Pass. Für Wehrpflicht, Steuern und Erbrecht können weiterhin beide Rechtsordnungen gelten.
Der Einbürgerungstest ist unabhängig von der Frage der Mehrstaatigkeit. Prüfen Sie kostenlos, wo Sie stehen.
Probetest startenBleibt der Doppelpass?
Die Rekordzahlen bei den Einbürgerungen haben eine politische Debatte ausgelöst. Aus der Union kommen Forderungen, die Mehrstaatigkeit wieder einzuschränken und die Fristen zu verlängern. Beschlossen ist davon bisher nichts, und die Abschaffung der Turboeinbürgerung im Oktober 2025 hat den Doppelpass ausdrücklich nicht angetastet.
Rechtlich wäre eine rückwirkende Einschränkung für bereits eingebürgerte Personen kaum durchsetzbar. Wer die Voraussetzungen heute erfüllt, sollte den Antrag aber nicht ohne Grund aufschieben.
Häufige Fragen
Muss ich beantragen, dass ich meine alte Staatsangehörigkeit behalten darf?
Nein. Nach deutschem Recht ist die Mehrstaatigkeit seit Juni 2024 der Regelfall, eine gesonderte Genehmigung gibt es nicht mehr. Prüfen müssen Sie nur, ob Ihr Herkunftsland Ihnen die Staatsangehörigkeit entzieht.
Ich bin Deutscher und möchte zusätzlich eine andere Staatsangehörigkeit annehmen. Verliere ich die deutsche?
Seit der Reform 2024 nicht mehr automatisch. Die frühere Beibehaltungsgenehmigung ist für diese Fälle entfallen. Bei ungewöhnlichen Konstellationen lohnt sich trotzdem eine anwaltliche Prüfung.
Gilt die Reform auch für Menschen, die schon vor 2024 eingebürgert wurden?
Wer damals seine alte Staatsangehörigkeit abgeben musste, bekommt sie durch die Reform nicht automatisch zurück. Ob eine Wiedereinbürgerung im Herkunftsland möglich ist, richtet sich allein nach dessen Recht.
Kann ich drei Staatsangehörigkeiten haben?
Aus deutscher Sicht spricht nichts dagegen, das deutsche Recht begrenzt die Zahl nicht. Entscheidend ist, ob die anderen beteiligten Staaten das zulassen.
Welchen Pass nutze ich an der Grenze?
Für die Ein- und Ausreise nach Deutschland den deutschen Pass. Für die Einreise in Ihr Herkunftsland verlangen viele Staaten, dass Sie deren eigenen Pass verwenden. Führen Sie auf solchen Reisen beide mit.
Beeinflusst der Doppelpass den Einbürgerungstest?
Nein. Der Test ist für alle gleich: 33 Fragen, 17 zum Bestehen, 25 Euro. Wie er abläuft, steht in Kosten, Anmeldung und Ablauf.