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Ratgeber/Verfahren

Wie lange die Einbürgerung dauert: Bearbeitungszeiten 2026

Von wenigen Monaten bis über drei Jahre. Warum die Unterschiede zwischen den Städten so groß sind, was Sie selbst beschleunigen können und was Sie tun, wenn die Behörde gar nicht reagiert.

Aktualisiert am 28.08.2026 · Lesezeit etwa 5 Minuten

Auf einen Blick

Bundesweiter Schnitt
rund 14 Monate
Typische Spanne
6 bis 24 Monate
Anträge 2025
467.400
Einbürgerungen 2025
332.500
Untätigkeitsklage möglich ab
in der Regel 3 Monaten

Die häufigste Frage nach dem Einbürgerungsantrag lautet: Wie lange dauert das jetzt? Eine ehrliche Antwort muss zwei Dinge trennen. Es gibt einen bundesweiten Durchschnitt, und es gibt die Realität Ihrer konkreten Behörde. Zwischen beiden liegen oft Welten.

Warum die Verfahren länger dauern als früher

Der Hauptgrund ist ein Nachfrageschub, den die Behörden nicht eingeplant hatten. Die Reform vom Juni 2024 senkte die Regelfrist von acht auf fünf Jahre. Damit wurden schlagartig Hunderttausende antragsberechtigt, die vorher noch Jahre hätten warten müssen.

  • 2025 gingen 467.400 Einbürgerungsanträge ein. Das ist das erste Jahr, in dem diese Zahl gesondert erfasst wurde.
  • Im selben Jahr wurden 332.500 Menschen tatsächlich eingebürgert, 14 Prozent mehr als 2024 und so viele wie nie seit Beginn der Statistik im Jahr 2000.
  • Die Zahl der Anträge stieg damit schneller als die Zahl der Entscheidungen. Der Rückstau wächst weiter.
  • Personal wurde vielerorts erst mit Verzögerung aufgestockt, und neue Sachbearbeitende müssen erst eingearbeitet werden.

Hinzu kommt, dass die Abschaffung der Turboeinbürgerung im Oktober 2025 zusätzliche Prüfarbeit ausgelöst hat, weil Übergangsfälle einzeln bewertet werden müssen. Was sich rechtlich genau geändert hat, steht in Turboeinbürgerung abgeschafft.

Die Unterschiede zwischen den Städten

Es gibt keine bundesweit einheitliche Bearbeitungszeit, weil die Einbürgerung von kommunalen und Landesbehörden bearbeitet wird. Personalausstattung, Digitalisierungsgrad und Antragsvolumen unterscheiden sich stark. Berichte aus dem Jahr 2026 zeigen eine Spanne von unter drei Monaten in kleineren Kommunen bis zu deutlich über drei Jahren in einzelnen Großstädten.

FaktorWirkung auf die Dauer
Großstadt mit hohem Antragsvolumendeutlich länger, oft über 20 Monate
Kleinere Kommune oder Landkreisoft deutlich schneller
Online-Antragsportal vorhandenmeist schneller, weil weniger Rückfragen
Unterlagen von Anfang an vollständigspart häufig mehrere Monate
Identität schwer nachweisbarverlängert das Verfahren erheblich
Laufendes ErmittlungsverfahrenVerfahren wird ausgesetzt
Sicherheitsanfragen bei mehreren Behördenzusätzliche Wochen bis Monate

Die Phasen eines Einbürgerungsverfahrens

  1. 1

    Antragstellung

    Sie reichen den Antrag mit allen Nachweisen ein und zahlen die Gebühr von 255 Euro. Viele Behörden werden erst tätig, wenn das Geld eingegangen ist.

  2. 2

    Eingangsbestätigung und Liegezeit

    Sie bekommen ein Aktenzeichen. Danach folgt in überlasteten Behörden die längste Phase: Der Vorgang wartet, bis er zur Bearbeitung ansteht. Hier passiert oft monatelang nichts.

  3. 3

    Prüfung und Nachforderungen

    Erst jetzt schaut jemand inhaltlich auf Ihren Fall. Fehlende Unterlagen werden angefordert. Wer schnell antwortet, verliert hier keine weiteren Wochen.

  4. 4

    Anfragen bei anderen Behörden

    Abgefragt werden unter anderem Bundeszentralregister, Ausländerbehörde und Sicherheitsbehörden. Auf diese Phase haben Sie keinen Einfluss.

  5. 5

    Entscheidung und Einbürgerungsurkunde

    Bei positivem Ausgang werden Sie zur Aushändigung der Urkunde eingeladen. Erst mit deren Übergabe sind Sie deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger.

Was Sie selbst beschleunigen können

Auf die Liegezeit haben Sie keinen Einfluss. Auf alles andere schon, und das macht in der Praxis oft mehrere Monate aus.

  • Erledigen Sie den Einbürgerungstest, bevor Sie den Antrag stellen. Das Zertifikat verfällt nie, und ein fehlender Test ist ein klassischer Grund für Nachforderungen. Hier kostenlos üben.
  • Besorgen Sie den B1-Nachweis frühzeitig. Welche Zertifikate anerkannt sind, steht in B1-Sprachnachweis für die Einbürgerung.
  • Klären Sie Ihre Identität vollständig, also Nationalpass und Geburtsurkunde, bei Bedarf mit beglaubigter Übersetzung und Apostille. Das ist bei vielen Herkunftsländern der langwierigste Punkt.
  • Reichen Sie lückenlose Nachweise über Ihren Aufenthalt und Ihr Einkommen ein, nicht nur die letzten Monate.
  • Melden Sie Adressänderungen sofort. Ein Anschreiben, das Sie nicht erreicht, kostet leicht acht Wochen.
  • Antworten Sie auf Nachforderungen innerhalb weniger Tage, nicht innerhalb der maximalen Frist.

Wenn die Behörde gar nicht reagiert

Wenn über Ihren Antrag ohne zureichenden Grund nicht in angemessener Frist entschieden wird, gibt es ein Rechtsmittel: die Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht. Sie ist nach der Verwaltungsgerichtsordnung in der Regel drei Monate nach Antragstellung zulässig.

  1. Stellen Sie zuerst eine schriftliche Sachstandsanfrage unter Angabe des Aktenzeichens und bitten Sie um eine Frist.
  2. Bleibt eine Antwort aus, wiederholen Sie die Anfrage nachweisbar, etwa per Einschreiben oder über das Behördenportal.
  3. Prüfen Sie, ob Ihre Stadt eine Ombudsstelle oder eine Bürgerbeauftragte hat.
  4. Erst danach ist eine anwaltlich begleitete Untätigkeitsklage der nächste Schritt.

Häufige Fragen

Ab wann läuft die Bearbeitungszeit?

Ab dem Eingang eines vollständigen Antrags. Wenn wesentliche Unterlagen fehlen, beginnt die Uhr aus Sicht der Behörde oft erst später, auch wenn Sie den Antrag früher abgegeben haben.

Wird mein Antrag schneller bearbeitet, wenn ich persönlich vorspreche?

In der Regel nicht. Viele Behörden arbeiten die Vorgänge nach Eingangsdatum ab. Eine freundliche schriftliche Sachstandsanfrage ist meist wirksamer als ein Besuch.

Kann ich den Antrag in einer anderen Stadt stellen, in der es schneller geht?

Nein. Zuständig ist die Behörde an Ihrem tatsächlichen Wohnsitz. Ein Umzug allein zur Beschleunigung würde das Verfahren eher verlängern, weil die Akte übergeben werden muss.

Was passiert, wenn mein Aufenthaltstitel während des Verfahrens abläuft?

Verlängern Sie ihn rechtzeitig. Ein abgelaufener Titel kann dazu führen, dass eine Einbürgerungsvoraussetzung im Entscheidungszeitpunkt nicht mehr vorliegt.

Verfällt mein Einbürgerungstest, wenn das Verfahren so lange dauert?

Nein. Weder der Einbürgerungstest noch der Test „Leben in Deutschland“ hat ein Ablaufdatum.

Bekomme ich die 255 Euro zurück, wenn der Antrag abgelehnt wird?

In der Regel nicht vollständig. Die Gebühr deckt die Bearbeitung ab, nicht den Erfolg. Bei Rücknahme des Antrags wird häufig ein Teil einbehalten.

Bin ich deutsch, sobald der Bescheid kommt?

Nein. Sie werden es erst mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Erst danach können Sie Personalausweis und Reisepass beantragen.

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