17 Fragen aus dem Bereich Politik in der Demokratie
Die Grundrechte stehen in den Artikeln 1 bis 19 des Grundgesetzes. Sie schützen jede Person gegenüber dem Staat: Menschenwürde, Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, Gleichheit vor dem Gesetz. Fragen aus diesem Bereich kommen in fast jeder Prüfung vor.
Warum ist das richtig?
Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert die Meinungsfreiheit. Kritik an der Regierung ist deshalb ausdrücklich erlaubt und wird nicht bestraft. Religionsfreiheit, Steuern und Wahlrecht begründen dieses Recht nicht.
Warum ist das richtig?
Das Grundgesetz schützt die Religionsfreiheit. Bis zum 14. Geburtstag entscheiden deshalb die Eltern über die Teilnahme am Religionsunterricht, danach entscheidet das Kind selbst. Geschichte, Politik und Sprachen sind Pflichtfächer.
Warum ist das richtig?
Die Meinungsfreiheit steht in Artikel 5 des Grundgesetzes und gehört damit zu den Grundrechten. Waffenbesitz, Faustrecht und Selbstjustiz sind keine Grundrechte. Im Gegenteil: Der Staat hat das Gewaltmonopol.
Warum ist das richtig?
Die deutsche Verfassung heißt Grundgesetz. Der Name wurde 1949 bewusst gewählt, weil man ihn als vorläufig verstand, bis ganz Deutschland wieder vereint wäre. Seit 1990 gilt es für das gesamte Land.
Warum ist das richtig?
Artikel 4 des Grundgesetzes garantiert die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Ein Grundrecht auf Arbeit, Wohnung oder Unterhaltung gibt es dagegen nicht, auch wenn der Sozialstaat in diesen Bereichen unterstützt.
Warum ist das richtig?
Das Grundgesetz garantiert Gleichheit vor dem Gesetz, nicht Gleichheit des Vermögens. Menschenwürde, Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz stehen ausdrücklich im Text, eine Pflicht zu gleichem Einkommen nicht.
Warum ist das richtig?
Das Asylrecht in Artikel 16a gilt nur für politisch Verfolgte aus dem Ausland, also nur für Ausländerinnen und Ausländer. Menschenwürde, Familienschutz und Meinungsfreiheit gelten dagegen für alle Menschen in Deutschland.
Warum ist das richtig?
Die Geldstrafe ist eine übliche und zulässige Strafe. Todesstrafe, Folter und Prügelstrafe sind verboten, weil sie die Menschenwürde aus Artikel 1 verletzen. Die Todesstrafe ist in Artikel 102 ausdrücklich abgeschafft.
Warum ist das richtig?
Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland heißt Grundgesetz, abgekürzt GG. Sie trat am 23. Mai 1949 in Kraft. Begriffe wie Bundesverfassung oder Verfassungsvertrag gibt es in Deutschland nicht.
Warum ist das richtig?
Die Pressefreiheit ist ein Grundrecht und zusätzlich durch die Ewigkeitsklausel des Grundgesetzes geschützt. Auch eine große Mehrheit im Bundestag kann sie nicht abschaffen. Genau davor sollen die Grundrechte schützen.
Warum ist das richtig?
Meinungsfreiheit heißt, dass Sie Ihre Meinung frei äußern dürfen, auch im Internet und auch gegen die Regierung. Sie deckt aber keine Beleidigungen und keine Symbole verbotener Organisationen. Die Grenze zieht das Strafrecht.
Warum ist das richtig?
Artikel 12 des Grundgesetzes verbietet Zwangsarbeit und garantiert die freie Berufswahl. Militärdienst ist dagegen ausdrücklich zulässig, und Arbeit im Ausland ist erlaubt.
Warum ist das richtig?
Meinungsfreiheit schützt Meinungen, nicht bewusst falsche Tatsachenbehauptungen über einzelne Personen. Üble Nachrede und Verleumdung sind strafbar. Kritik am Staat, an der Regierung und an Religionen bleibt dagegen erlaubt.
Warum ist das richtig?
Artikel 3 des Grundgesetzes verbietet dem Staat, Menschen ohne sachlichen Grund ungleich zu behandeln, etwa wegen Herkunft, Geschlecht oder Religion. Meinungs-, Versammlungs- und Petitionsfreiheit sind dagegen ausdrücklich garantiert.
Warum ist das richtig?
Artikel 1 Absatz 1 lautet: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie steht bewusst an erster Stelle und ist die Grundlage aller weiteren Grundrechte. Das Recht auf Leben folgt erst in Artikel 2.
Warum ist das richtig?
Freizügigkeit nach Artikel 11 bedeutet, dass Sie Wohnort und Aufenthaltsort in Deutschland frei wählen dürfen. Die freie Berufswahl steht dagegen in Artikel 12, die Religionsfreiheit in Artikel 4.
Warum ist das richtig?
Das Briefgeheimnis ist in Artikel 10 des Grundgesetzes geschützt. Fremde Post absichtlich zu öffnen ist strafbar.