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Themen/Grundrechte

Grundrechte und Grundgesetz

17 Fragen aus dem Bereich Politik in der Demokratie

Die Grundrechte stehen in den Artikeln 1 bis 19 des Grundgesetzes. Sie schützen jede Person gegenüber dem Staat: Menschenwürde, Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, Gleichheit vor dem Gesetz. Fragen aus diesem Bereich kommen in fast jeder Prüfung vor.

Frage №1: In Deutschland dürfen Menschen offen etwas gegen die Regierung sagen, weil …

  • hier Religionsfreiheit gilt.
  • die Menschen Steuern zahlen.
  • die Menschen das Wahlrecht haben.
  • hier Meinungsfreiheit gilt.

Warum ist das richtig?

Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert die Meinungsfreiheit. Kritik an der Regierung ist deshalb ausdrücklich erlaubt und wird nicht bestraft. Religionsfreiheit, Steuern und Wahlrecht begründen dieses Recht nicht.

Einzelseite zu Frage 1

Frage №2: In Deutschland können Eltern bis zum 14. Lebensjahr ihres Kindes entscheiden, ob es in der Schule am …

  • Geschichtsunterricht teilnimmt.
  • Religionsunterricht teilnimmt.
  • Politikunterricht teilnimmt.
  • Sprachunterricht teilnimmt.

Warum ist das richtig?

Das Grundgesetz schützt die Religionsfreiheit. Bis zum 14. Geburtstag entscheiden deshalb die Eltern über die Teilnahme am Religionsunterricht, danach entscheidet das Kind selbst. Geschichte, Politik und Sprachen sind Pflichtfächer.

Einzelseite zu Frage 2

Frage №4: Welches Recht gehört zu den Grundrechten in Deutschland?

  • Waffenbesitz
  • Faustrecht
  • Meinungsfreiheit
  • Selbstjustiz

Warum ist das richtig?

Die Meinungsfreiheit steht in Artikel 5 des Grundgesetzes und gehört damit zu den Grundrechten. Waffenbesitz, Faustrecht und Selbstjustiz sind keine Grundrechte. Im Gegenteil: Der Staat hat das Gewaltmonopol.

Einzelseite zu Frage 4

Frage №6: Wie heißt die deutsche Verfassung?

  • Volksgesetz
  • Bundesgesetz
  • Deutsches Gesetz
  • Grundgesetz

Warum ist das richtig?

Die deutsche Verfassung heißt Grundgesetz. Der Name wurde 1949 bewusst gewählt, weil man ihn als vorläufig verstand, bis ganz Deutschland wieder vereint wäre. Seit 1990 gilt es für das gesamte Land.

Einzelseite zu Frage 6

Frage №7: Welches Recht gehört zu den Grundrechten, die nach der deutschen Verfassung garantiert werden? Das Recht auf …

  • Glaubens- und Gewissensfreiheit
  • Unterhaltung
  • Arbeit
  • Wohnung

Warum ist das richtig?

Artikel 4 des Grundgesetzes garantiert die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Ein Grundrecht auf Arbeit, Wohnung oder Unterhaltung gibt es dagegen nicht, auch wenn der Sozialstaat in diesen Bereichen unterstützt.

Einzelseite zu Frage 7

Frage №8: Was steht nicht im Grundgesetz von Deutschland?

  • Die Würde des Menschen ist unantastbar.
  • Alle sollen gleich viel Geld haben.
  • Jeder Mensch darf seine Meinung sagen.
  • Alle sind vor dem Gesetz gleich.

Warum ist das richtig?

Das Grundgesetz garantiert Gleichheit vor dem Gesetz, nicht Gleichheit des Vermögens. Menschenwürde, Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz stehen ausdrücklich im Text, eine Pflicht zu gleichem Einkommen nicht.

Einzelseite zu Frage 8

Frage №9: Welches Grundrecht gilt in Deutschland nur für Ausländer / Ausländerinnen? Das Grundrecht auf …

  • Schutz der Familie
  • Menschenwürde
  • Asyl
  • Meinungsfreiheit

Warum ist das richtig?

Das Asylrecht in Artikel 16a gilt nur für politisch Verfolgte aus dem Ausland, also nur für Ausländerinnen und Ausländer. Menschenwürde, Familienschutz und Meinungsfreiheit gelten dagegen für alle Menschen in Deutschland.

Einzelseite zu Frage 9

Frage №10: Was ist mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar?

  • die Prügelstrafe
  • die Folter
  • die Todesstrafe
  • die Geldstrafe

Warum ist das richtig?

Die Geldstrafe ist eine übliche und zulässige Strafe. Todesstrafe, Folter und Prügelstrafe sind verboten, weil sie die Menschenwürde aus Artikel 1 verletzen. Die Todesstrafe ist in Artikel 102 ausdrücklich abgeschafft.

Einzelseite zu Frage 10

Frage №11: Wie wird die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland genannt?

  • Grundgesetz
  • Bundesverfassung
  • Gesetzbuch
  • Verfassungsvertrag

Warum ist das richtig?

Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland heißt Grundgesetz, abgekürzt GG. Sie trat am 23. Mai 1949 in Kraft. Begriffe wie Bundesverfassung oder Verfassungsvertrag gibt es in Deutschland nicht.

Einzelseite zu Frage 11

Frage №12: Eine Partei im Deutschen Bundestag will die Pressefreiheit abschaffen. Ist das möglich?

  • Ja, wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten im Bundestag dafür sind.
  • Ja, aber dazu müssen zwei Drittel der Abgeordneten im Bundestag dafür sein.
  • Nein, denn die Pressefreiheit ist ein Grundrecht. Sie kann nicht abgeschafft werden.
  • Nein, denn nur der Bundesrat kann die Pressefreiheit abschaffen.

Warum ist das richtig?

Die Pressefreiheit ist ein Grundrecht und zusätzlich durch die Ewigkeitsklausel des Grundgesetzes geschützt. Auch eine große Mehrheit im Bundestag kann sie nicht abschaffen. Genau davor sollen die Grundrechte schützen.

Einzelseite zu Frage 12

Frage №14: Meinungsfreiheit in Deutschland heißt zum Beispiel, dass ich …

  • Passanten auf der Straße beschimpfen darf.
  • meine Meinung im Internet äußern kann.
  • Nazi-, Hamas- oder Islamischer Staat-Symbole öffentlich tragen darf.
  • meine Meinung nur dann äußern darf, solange ich der Regierung nicht widerspreche.

Warum ist das richtig?

Meinungsfreiheit heißt, dass Sie Ihre Meinung frei äußern dürfen, auch im Internet und auch gegen die Regierung. Sie deckt aber keine Beleidigungen und keine Symbole verbotener Organisationen. Die Grenze zieht das Strafrecht.

Einzelseite zu Frage 14

Frage №15: Was verbietet das deutsche Grundgesetz?

  • Militärdienst
  • Zwangsarbeit
  • freie Berufswahl
  • Arbeit im Ausland

Warum ist das richtig?

Artikel 12 des Grundgesetzes verbietet Zwangsarbeit und garantiert die freie Berufswahl. Militärdienst ist dagegen ausdrücklich zulässig, und Arbeit im Ausland ist erlaubt.

Einzelseite zu Frage 15

Frage №16: Wann ist die Meinungsfreiheit in Deutschland eingeschränkt?

  • bei der öffentlichen Verbreitung falscher Behauptungen über einzelne Personen
  • bei Meinungsäußerungen über die Bundesregierung
  • bei Diskussionen über Religionen
  • bei Kritik am Staat

Warum ist das richtig?

Meinungsfreiheit schützt Meinungen, nicht bewusst falsche Tatsachenbehauptungen über einzelne Personen. Üble Nachrede und Verleumdung sind strafbar. Kritik am Staat, an der Regierung und an Religionen bleibt dagegen erlaubt.

Einzelseite zu Frage 16

Frage №17: Die deutschen Gesetze verbieten …

  • Meinungsfreiheit der Einwohner und Einwohnerinnen.
  • Petitionen der Bürger und Bürgerinnen.
  • Versammlungsfreiheit der Einwohner und Einwohnerinnen.
  • Ungleichbehandlung der Bürger und Bürgerinnen durch den Staat.

Warum ist das richtig?

Artikel 3 des Grundgesetzes verbietet dem Staat, Menschen ohne sachlichen Grund ungleich zu behandeln, etwa wegen Herkunft, Geschlecht oder Religion. Meinungs-, Versammlungs- und Petitionsfreiheit sind dagegen ausdrücklich garantiert.

Einzelseite zu Frage 17

Frage №18: Welches Grundrecht ist in Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland garantiert?

  • die Unantastbarkeit der Menschenwürde
  • das Recht auf Leben
  • Religionsfreiheit
  • Meinungsfreiheit

Warum ist das richtig?

Artikel 1 Absatz 1 lautet: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie steht bewusst an erster Stelle und ist die Grundlage aller weiteren Grundrechte. Das Recht auf Leben folgt erst in Artikel 2.

Einzelseite zu Frage 18

Frage №19: Was versteht man unter dem Recht der „Freizügigkeit“ in Deutschland?

  • Man darf sich seinen Wohnort selbst aussuchen.
  • Man kann seinen Beruf wechseln.
  • Man darf sich für eine andere Religion entscheiden.
  • Man darf sich in der Öffentlichkeit nur leicht bekleidet bewegen.

Warum ist das richtig?

Freizügigkeit nach Artikel 11 bedeutet, dass Sie Wohnort und Aufenthaltsort in Deutschland frei wählen dürfen. Die freie Berufswahl steht dagegen in Artikel 12, die Religionsfreiheit in Artikel 4.

Einzelseite zu Frage 19

Frage №274: Sie haben in Deutschland absichtlich einen Brief geöffnet, der an eine andere Person adressiert ist. Was haben Sie nicht beachtet?

  • das Schweigerecht
  • das Briefgeheimnis
  • die Schweigepflicht
  • die Meinungsfreiheit

Warum ist das richtig?

Das Briefgeheimnis ist in Artikel 10 des Grundgesetzes geschützt. Fremde Post absichtlich zu öffnen ist strafbar.

Einzelseite zu Frage 274

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