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Offizielle Frage aus dem BAMF-Fragenkatalog zum Test „Leben in Deutschland“ und zum Einbürgerungstest. Thema: Bildung, Familie und Kinder.

Frage №241: Frau Seger bekommt ein Kind. Was muss sie tun, um Elterngeld zu erhalten?

  • Sie muss an ihre Krankenkasse schreiben.
  • Sie muss nichts tun, denn sie bekommt automatisch Elterngeld.
  • Sie muss einen Antrag bei der Elterngeldstelle stellen.
  • Sie muss das Arbeitsamt um Erlaubnis bitten.

Warum ist das richtig?

Elterngeld muss beantragt werden, und zwar bei der zuständigen Elterngeldstelle. Es wird höchstens drei Monate rückwirkend gezahlt, ein früher Antrag lohnt sich also.

Wie oft kommt diese Frage im Test vor?

Im Einbürgerungstest beantworten Sie 33 Fragen, davon 30 aus dem allgemeinen Katalog mit 300 Fragen und 3 Fragen aus Ihrem Bundesland. Bestanden haben Sie ab 17 richtigen Antworten. Welche Fragen gezogen werden, ist zufällig, deshalb lohnt es sich, den kompletten Katalog einmal durchzuarbeiten.