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Ratgeber/Voraussetzungen

B1-Sprachnachweis für die Einbürgerung: welche Zertifikate zählen

Goethe, telc, ÖSD oder DTZ: Für die Einbürgerung zählt das Niveau, nicht der Anbieter. Welche Nachweise anerkannt sind, warum alle vier Fertigkeiten nötig sind und wann ein Schulabschluss reicht.

Aktualisiert am 28.08.2026 · Lesezeit etwa 5 Minuten

Auf einen Blick

Erforderliches Niveau
B1 nach GER
Fertigkeiten
Hören, Lesen, Schreiben, Sprechen
Anbieter
nicht vorgeschrieben
Gültigkeit
unbegrenzt
Ersetzt durch
deutschen Schulabschluss ab Hauptschule

Neben dem Einbürgerungstest ist der Sprachnachweis die zweite Prüfung, die Sie für die Einbürgerung brauchen. Verlangt wird das Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Um diesen Nachweis ranken sich hartnäckige Missverständnisse, vor allem zu der Frage, welcher Anbieter akzeptiert wird und ob Teilprüfungen genügen.

Was B1 konkret bedeutet

B1 ist die dritte von sechs Stufen des Referenzrahmens und markiert den Übergang zur selbständigen Sprachverwendung. Auf diesem Niveau können Sie die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird, im Alltag zurechtkommen, über vertraute Themen zusammenhängend sprechen und einfache zusammenhängende Texte schreiben.

Für die Einbürgerung genügt genau dieses Niveau. Höhere Zertifikate wie B2 oder C1 werden selbstverständlich anerkannt, bringen aber keinen zusätzlichen Vorteil mehr. Seit der Abschaffung der verkürzten Einbürgerung im Oktober 2025 verkürzt auch ein C1-Zertifikat die Fristen nicht mehr.

Welche Nachweise anerkannt sind

NachweisAnerkanntHinweis
Goethe-Zertifikat B1jamodular aufgebaut, alle vier Module nötig
telc Deutsch B1janicht modular, deckt alle vier Fertigkeiten auf einmal ab
ÖSD Zertifikat B1jamodular, alle vier Teile erforderlich
Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) mit Ergebnis B1jaAbschlusstest des Integrationskurses
Zertifikate auf B2, C1 oder C2jahöheres Niveau schließt B1 ein
Deutscher Schulabschluss ab Hauptschulabschlussjaersetzt das Zertifikat in der Verwaltungspraxis
In Deutschland abgeschlossene Berufsausbildungin der Regel javon der Behörde im Einzelfall geprüft
Studium an einer deutschsprachigen Hochschulein der Regel jaAbschlusszeugnis vorlegen
Reine Online-Zertifikate ohne Präsenzprüfungneinwerden von Behörden regelmäßig abgelehnt

Der häufigste Fehler: die fehlende Fertigkeit

Hier scheitern in der Praxis die meisten Nachweise. In der Verwaltungspraxis muss ein B1-Zertifikat alle vier Fertigkeiten abdecken: Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen. Eine rein schriftliche oder rein mündliche Teilprüfung genügt in aller Regel nicht.

Wann Sie gar kein Zertifikat brauchen

Wer in Deutschland zur Schule gegangen ist, muss keine Sprachprüfung ablegen. In der Verwaltungspraxis gilt der Abschluss einer deutschen allgemeinbildenden Schule ab dem Hauptschulabschluss als Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse. Dasselbe gilt in der Regel für eine in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Studium an einer deutschsprachigen Hochschule.

Ein deutscher Schulabschluss hat noch einen zweiten Vorteil: Er befreit in der Regel auch vom Einbürgerungstest. Welche Befreiungen es genau gibt, steht in Wer ist vom Einbürgerungstest befreit?.

Ausnahmen bei Krankheit, Behinderung und Alter

Nach § 10 Abs. 6 StAG wird vom Sprachnachweis und vom Einbürgerungstest abgesehen, wenn Sie die Anforderungen wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen können.

  • Ein hohes Lebensalter allein genügt nicht. Es gibt keine feste Altersgrenze, ab der die Anforderungen automatisch entfallen.
  • Entscheidend ist, dass Sie die Anforderungen tatsächlich nicht erfüllen können. Die Behörde prüft das im Einzelfall, meist anhand einer fachärztlichen Bescheinigung.
  • Die Krankheit oder Behinderung muss nicht die alleinige Ursache sein, aber eine wesentliche Mitursache.
  • Für Angehörige der Gastarbeitergeneration gelten nach § 10 Abs. 4 StAG erleichterte Sprachanforderungen: Sie müssen sich lediglich ohne nennenswerte Probleme im Alltag mündlich verständigen können.

B1-Prüfung und Einbürgerungstest sinnvoll kombinieren

Beide Prüfungen werden häufig an derselben Volkshochschule angeboten, sind aber inhaltlich völlig verschieden. Die B1-Prüfung testet Sprache, der Einbürgerungstest testet Wissen. Verwechseln Sie die Vorbereitung nicht.

B1-SprachprüfungEinbürgerungstest
Geprüft wirdSprachkompetenzWissen über Recht, Geschichte, Gesellschaft
FormatHören, Lesen, Schreiben, Sprechen33 Multiple-Choice-Fragen
Fragen vorher bekanntneinja, vollständig veröffentlicht
Kostenje nach Anbieter, meist 100 bis 200 Euro25 Euro
Bestehensgrenzeje nach Prüfung17 von 33
Gültigkeitunbegrenztunbegrenzt

Der Einbürgerungstest lässt sich anders als die Sprachprüfung vollständig vorbereiten, weil alle Fragen öffentlich sind. Fangen Sie damit an, das ist der schnellere Erfolg.

Einbürgerungstest üben

Ein praktischer Nebeneffekt: Wer den Fragenkatalog auf Deutsch durcharbeitet, trainiert gleichzeitig Lesekompetenz und Wortschatz zu Politik, Verwaltung und Geschichte. Nutzen Sie dafür die Themenseiten, dort stehen die Fragen im Zusammenhang statt in zufälliger Reihenfolge.

Häufige Fragen

Muss es unbedingt ein telc- oder Goethe-Zertifikat sein?

Nein. Das Gesetz verlangt ein Niveau, keinen Anbieter. Entscheidend ist, dass das Zertifikat B1 in allen vier Fertigkeiten belegt und von einer anerkannten Prüfungseinrichtung stammt.

Wie lange ist mein B1-Zertifikat gültig?

Unbegrenzt. Sprachzertifikate für die Einbürgerung haben kein Ablaufdatum. Manche Arbeitgeber oder Hochschulen verlangen aktuellere Nachweise, für die Einbürgerung ist das aber nicht relevant.

Ich habe nur ein Modul nicht bestanden. Muss ich alles wiederholen?

Bei modularen Prüfungen wie Goethe oder ÖSD wiederholen Sie nur das fehlende Modul. Erst wenn alle vier vorliegen, ist der Nachweis vollständig.

Reicht der Deutsch-Test für Zuwanderer aus dem Integrationskurs?

Ja, wenn das Ergebnis B1 ausweist. Der DTZ testet auf den Niveaus A2 und B1, deshalb steht auf dem Zertifikat, welches Niveau Sie erreicht haben. Nur mit B1 ist die Voraussetzung erfüllt.

Zählt ein Sprachzertifikat aus meinem Herkunftsland?

Nur, wenn es von einer in Deutschland anerkannten Prüfungseinrichtung stammt, etwa einem Goethe-Institut oder einem lizenzierten telc-Partner im Ausland. Rein private Bescheinigungen genügen nicht.

Brauche ich B1 auch für die Niederlassungserlaubnis?

Für die Niederlassungserlaubnis genügt in der Regel A2 oder B1, je nach Rechtsgrundlage, und zusätzlich der Nachweis von Grundkenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung. Dafür zählt allerdings nur der Test „Leben in Deutschland“, nicht der Einbürgerungstest. Mehr dazu hier.

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