B1-Sprachnachweis für die Einbürgerung: welche Zertifikate zählen
Goethe, telc, ÖSD oder DTZ: Für die Einbürgerung zählt das Niveau, nicht der Anbieter. Welche Nachweise anerkannt sind, warum alle vier Fertigkeiten nötig sind und wann ein Schulabschluss reicht.
Aktualisiert am 28.08.2026 · Lesezeit etwa 5 Minuten
Auf einen Blick
- Erforderliches Niveau
- B1 nach GER
- Fertigkeiten
- Hören, Lesen, Schreiben, Sprechen
- Anbieter
- nicht vorgeschrieben
- Gültigkeit
- unbegrenzt
- Ersetzt durch
- deutschen Schulabschluss ab Hauptschule
Neben dem Einbürgerungstest ist der Sprachnachweis die zweite Prüfung, die Sie für die Einbürgerung brauchen. Verlangt wird das Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Um diesen Nachweis ranken sich hartnäckige Missverständnisse, vor allem zu der Frage, welcher Anbieter akzeptiert wird und ob Teilprüfungen genügen.
Was B1 konkret bedeutet
B1 ist die dritte von sechs Stufen des Referenzrahmens und markiert den Übergang zur selbständigen Sprachverwendung. Auf diesem Niveau können Sie die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird, im Alltag zurechtkommen, über vertraute Themen zusammenhängend sprechen und einfache zusammenhängende Texte schreiben.
Für die Einbürgerung genügt genau dieses Niveau. Höhere Zertifikate wie B2 oder C1 werden selbstverständlich anerkannt, bringen aber keinen zusätzlichen Vorteil mehr. Seit der Abschaffung der verkürzten Einbürgerung im Oktober 2025 verkürzt auch ein C1-Zertifikat die Fristen nicht mehr.
Welche Nachweise anerkannt sind
| Nachweis | Anerkannt | Hinweis |
|---|---|---|
| Goethe-Zertifikat B1 | ja | modular aufgebaut, alle vier Module nötig |
| telc Deutsch B1 | ja | nicht modular, deckt alle vier Fertigkeiten auf einmal ab |
| ÖSD Zertifikat B1 | ja | modular, alle vier Teile erforderlich |
| Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) mit Ergebnis B1 | ja | Abschlusstest des Integrationskurses |
| Zertifikate auf B2, C1 oder C2 | ja | höheres Niveau schließt B1 ein |
| Deutscher Schulabschluss ab Hauptschulabschluss | ja | ersetzt das Zertifikat in der Verwaltungspraxis |
| In Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung | in der Regel ja | von der Behörde im Einzelfall geprüft |
| Studium an einer deutschsprachigen Hochschule | in der Regel ja | Abschlusszeugnis vorlegen |
| Reine Online-Zertifikate ohne Präsenzprüfung | nein | werden von Behörden regelmäßig abgelehnt |
Der häufigste Fehler: die fehlende Fertigkeit
Hier scheitern in der Praxis die meisten Nachweise. In der Verwaltungspraxis muss ein B1-Zertifikat alle vier Fertigkeiten abdecken: Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen. Eine rein schriftliche oder rein mündliche Teilprüfung genügt in aller Regel nicht.
Wann Sie gar kein Zertifikat brauchen
Wer in Deutschland zur Schule gegangen ist, muss keine Sprachprüfung ablegen. In der Verwaltungspraxis gilt der Abschluss einer deutschen allgemeinbildenden Schule ab dem Hauptschulabschluss als Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse. Dasselbe gilt in der Regel für eine in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Studium an einer deutschsprachigen Hochschule.
Ein deutscher Schulabschluss hat noch einen zweiten Vorteil: Er befreit in der Regel auch vom Einbürgerungstest. Welche Befreiungen es genau gibt, steht in Wer ist vom Einbürgerungstest befreit?.
Ausnahmen bei Krankheit, Behinderung und Alter
Nach § 10 Abs. 6 StAG wird vom Sprachnachweis und vom Einbürgerungstest abgesehen, wenn Sie die Anforderungen wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen können.
- Ein hohes Lebensalter allein genügt nicht. Es gibt keine feste Altersgrenze, ab der die Anforderungen automatisch entfallen.
- Entscheidend ist, dass Sie die Anforderungen tatsächlich nicht erfüllen können. Die Behörde prüft das im Einzelfall, meist anhand einer fachärztlichen Bescheinigung.
- Die Krankheit oder Behinderung muss nicht die alleinige Ursache sein, aber eine wesentliche Mitursache.
- Für Angehörige der Gastarbeitergeneration gelten nach § 10 Abs. 4 StAG erleichterte Sprachanforderungen: Sie müssen sich lediglich ohne nennenswerte Probleme im Alltag mündlich verständigen können.
B1-Prüfung und Einbürgerungstest sinnvoll kombinieren
Beide Prüfungen werden häufig an derselben Volkshochschule angeboten, sind aber inhaltlich völlig verschieden. Die B1-Prüfung testet Sprache, der Einbürgerungstest testet Wissen. Verwechseln Sie die Vorbereitung nicht.
| B1-Sprachprüfung | Einbürgerungstest | |
|---|---|---|
| Geprüft wird | Sprachkompetenz | Wissen über Recht, Geschichte, Gesellschaft |
| Format | Hören, Lesen, Schreiben, Sprechen | 33 Multiple-Choice-Fragen |
| Fragen vorher bekannt | nein | ja, vollständig veröffentlicht |
| Kosten | je nach Anbieter, meist 100 bis 200 Euro | 25 Euro |
| Bestehensgrenze | je nach Prüfung | 17 von 33 |
| Gültigkeit | unbegrenzt | unbegrenzt |
Der Einbürgerungstest lässt sich anders als die Sprachprüfung vollständig vorbereiten, weil alle Fragen öffentlich sind. Fangen Sie damit an, das ist der schnellere Erfolg.
Einbürgerungstest übenEin praktischer Nebeneffekt: Wer den Fragenkatalog auf Deutsch durcharbeitet, trainiert gleichzeitig Lesekompetenz und Wortschatz zu Politik, Verwaltung und Geschichte. Nutzen Sie dafür die Themenseiten, dort stehen die Fragen im Zusammenhang statt in zufälliger Reihenfolge.
Häufige Fragen
Muss es unbedingt ein telc- oder Goethe-Zertifikat sein?
Nein. Das Gesetz verlangt ein Niveau, keinen Anbieter. Entscheidend ist, dass das Zertifikat B1 in allen vier Fertigkeiten belegt und von einer anerkannten Prüfungseinrichtung stammt.
Wie lange ist mein B1-Zertifikat gültig?
Unbegrenzt. Sprachzertifikate für die Einbürgerung haben kein Ablaufdatum. Manche Arbeitgeber oder Hochschulen verlangen aktuellere Nachweise, für die Einbürgerung ist das aber nicht relevant.
Ich habe nur ein Modul nicht bestanden. Muss ich alles wiederholen?
Bei modularen Prüfungen wie Goethe oder ÖSD wiederholen Sie nur das fehlende Modul. Erst wenn alle vier vorliegen, ist der Nachweis vollständig.
Reicht der Deutsch-Test für Zuwanderer aus dem Integrationskurs?
Ja, wenn das Ergebnis B1 ausweist. Der DTZ testet auf den Niveaus A2 und B1, deshalb steht auf dem Zertifikat, welches Niveau Sie erreicht haben. Nur mit B1 ist die Voraussetzung erfüllt.
Zählt ein Sprachzertifikat aus meinem Herkunftsland?
Nur, wenn es von einer in Deutschland anerkannten Prüfungseinrichtung stammt, etwa einem Goethe-Institut oder einem lizenzierten telc-Partner im Ausland. Rein private Bescheinigungen genügen nicht.
Brauche ich B1 auch für die Niederlassungserlaubnis?
Für die Niederlassungserlaubnis genügt in der Regel A2 oder B1, je nach Rechtsgrundlage, und zusätzlich der Nachweis von Grundkenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung. Dafür zählt allerdings nur der Test „Leben in Deutschland“, nicht der Einbürgerungstest. Mehr dazu hier.