Einbürgerungstest bestanden: die nächsten Schritte zur Einbürgerung
Das Zertifikat ist da. Was Sie jetzt sammeln müssen, wo Sie den Antrag stellen, was er kostet und wie es bis zur Einbürgerungsurkunde und zum ersten deutschen Pass weitergeht.
Aktualisiert am 28.08.2026 · Lesezeit etwa 5 Minuten
Auf einen Blick
- Zertifikat gültig
- unbegrenzt
- Antrag stellen bei
- Einbürgerungsbehörde am Wohnort
- Gebühr
- 255 Euro, Kinder 51 Euro
- Deutsch ab
- Aushändigung der Urkunde
- Reisepass
- erst nach der Einbürgerung
Das Zertifikat liegt im Briefkasten, der Test ist bestanden. Was viele in diesem Moment unterschätzen: Der Test war der schnellste Teil des Verfahrens. Jetzt beginnt der längere Abschnitt, und wie gut Sie ihn vorbereiten, entscheidet über Monate.
Wo Sie jetzt im Verfahren stehen
Der Einbürgerungstest ist eine von mehreren Voraussetzungen nach § 10 StAG. Die vollständige Liste steht in unserem Artikel Voraussetzungen der Einbürgerung. Prüfen Sie jetzt ehrlich, welche Punkte noch offen sind.
| Voraussetzung | Status prüfen |
|---|---|
| 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt | Wann genau begann Ihr rechtmäßiger Aufenthalt? Duldungszeiten zählen in der Regel nicht. |
| Passender Aufenthaltstitel | Niederlassungserlaubnis, Daueraufenthalt EU oder ein Titel, der zu dauerhaftem Aufenthalt führen kann. |
| Gesicherter Lebensunterhalt | Ohne Bürgergeld und Sozialhilfe, mit Ausnahmen. |
| B1-Deutsch | Zertifikat in allen vier Fertigkeiten oder deutscher Schulabschluss. |
| Einbürgerungstest | Erledigt. |
| Straffreiheit | Verurteilungen oberhalb der Bagatellgrenze sind ein Hindernis. |
| Geklärte Identität | Gültiger Nationalpass und Geburtsurkunde, oft mit Übersetzung und Apostille. |
Die Unterlagen, die Sie zusammenstellen müssen
Jede Behörde hat eine eigene Checkliste, die Grundmenge ist aber überall ähnlich. Sammeln Sie alles, bevor Sie den Antrag abgeben. Ein unvollständiger Antrag kostet in überlasteten Behörden schnell mehrere Monate.
- Ausgefülltes Antragsformular der zuständigen Behörde.
- Gültiger Nationalpass, oft zusätzlich alle früheren Pässe.
- Geburtsurkunde, bei Bedarf mit beglaubigter Übersetzung und Apostille oder Legalisation.
- Aufenthaltstitel oder Nachweis des Freizügigkeitsrechts.
- Meldebescheinigung und Nachweise über Ihre Aufenthaltszeiten der letzten fünf Jahre.
- Einkommensnachweise: Arbeitsvertrag, die letzten Gehaltsabrechnungen, bei Selbständigen der Steuerbescheid.
- Nachweis über Kranken- und Rentenversicherung.
- B1-Zertifikat oder deutscher Schulabschluss.
- Bescheinigung über den bestandenen Einbürgerungstest.
- Bei Verheirateten die Heiratsurkunde, bei Geschiedenen das Scheidungsurteil.
- Bei Kindern deren Geburtsurkunden und gegebenenfalls die Zustimmung des anderen Elternteils.
- Aktuelle Passfotos, je nach Behörde.
Den Einbürgerungsantrag stellen
- 1
Zuständige Behörde finden
Zuständig ist die Einbürgerungsbehörde an Ihrem Wohnort. Je nach Bundesland ist das die Stadtverwaltung, das Landratsamt oder eine eigene Einbürgerungsstelle. Viele Städte bieten inzwischen ein Online-Portal an.
- 2
Antrag einreichen und Gebühr zahlen
Die Gebühr beträgt 255 Euro pro erwachsener Person, für minderjährige Kinder, die mit den Eltern eingebürgert werden, 51 Euro. Viele Behörden bearbeiten den Antrag erst, wenn die Zahlung eingegangen ist. Bei geringem Einkommen sind Ermäßigung oder Ratenzahlung möglich, fragen Sie aktiv danach.
- 3
Eingangsbestätigung aufbewahren
Sie erhalten ein Aktenzeichen. Notieren Sie es zusammen mit dem Datum, Sie brauchen beides für jede spätere Sachstandsanfrage.
- 4
Auf Nachforderungen schnell reagieren
Wenn die Behörde Unterlagen nachfordert, antworten Sie innerhalb weniger Tage. Jede Verzögerung auf Ihrer Seite verlängert das Verfahren um mehr als die verstrichene Zeit, weil der Vorgang wieder in die Warteschlange kommt.
- 5
Adressänderungen sofort melden
Ein Anschreiben, das Sie nicht erreicht, kostet leicht zwei Monate.
Wie lange es danach dauert, hängt stark von Ihrer Stadt ab. Der bundesweite Schnitt liegt bei rund 14 Monaten, die Spanne reicht von wenigen Monaten bis über zwei Jahre. Details in Wie lange die Einbürgerung dauert.
Die Einbürgerungsurkunde
Wenn die Behörde positiv entscheidet, werden Sie zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde eingeladen. Dieser Termin ist mehr als eine Formalie: Sie werden erst mit der Aushändigung der Urkunde deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger, nicht schon mit dem Bescheid.
- Bei dem Termin legen Sie in der Regel das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung ab.
- Viele Kommunen gestalten die Übergabe als kleine Feier, teilweise mit Bürgermeisterin oder Bürgermeister.
- Die Urkunde ist ein Unikat. Bewahren Sie sie wie eine Geburtsurkunde auf, am besten in einer Dokumentenmappe.
- Geben Sie auch hier immer nur beglaubigte Kopien weiter.
Was Sie danach erledigen sollten
- Personalausweis und Reisepass beim Bürgeramt beantragen. Beides geht erst nach der Einbürgerung und dauert je nach Stadt einige Wochen.
- Prüfen, was mit Ihrem bisherigen Aufenthaltstitel geschieht. Er wird gegenstandslos, die Ausländerbehörde zieht die Karte in der Regel ein.
- Bei Ihrer Botschaft klären, wie sich die Einbürgerung auf Ihre bisherige Staatsangehörigkeit auswirkt. Nach deutschem Recht dürfen Sie sie behalten, das Recht Ihres Herkunftslandes kann anders aussehen.
- Ins Wählerverzeichnis kommen Sie automatisch über die Meldedaten. Zur nächsten Wahl erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung von Ihrer Gemeinde.
- Wenn Sie im Ausland leben werden, das Konsulat über den Wohnsitzwechsel informieren.
Und Ihre bisherige Staatsangehörigkeit?
Nach deutschem Recht müssen Sie sie seit Juni 2024 nicht mehr aufgeben. Ob Sie sie tatsächlich behalten, entscheidet Ihr Herkunftsland. Indien etwa entzieht die Staatsangehörigkeit automatisch, die Türkei, Russland und seit 2024 auch die Ukraine lassen Mehrstaatigkeit zu. Eine Übersicht steht in Doppelte Staatsbürgerschaft seit 2024.
Häufige Fragen
Muss ich den Einbürgerungsantrag sofort nach dem Test stellen?
Nein. Das Zertifikat verfällt nicht. Sinnvoll ist es trotzdem, zügig weiterzumachen, weil die übrigen Nachweise Zeit brauchen und die Bearbeitungszeiten lang sind.
Kann ich den Antrag online stellen?
Das hängt von Ihrer Stadt ab. Immer mehr Kommunen bieten ein Online-Portal an, andere verlangen weiterhin Papierformulare oder einen persönlichen Termin. Schauen Sie auf der Website Ihrer Einbürgerungsbehörde nach.
Was passiert mit meinem Aufenthaltstitel?
Er wird mit der Einbürgerung gegenstandslos, weil Sie kein Ausländer mehr sind. Die Karte wird in der Regel eingezogen. Werfen Sie sie nicht selbst weg, bevor die Behörde es verlangt.
Werden meine Kinder automatisch mit eingebürgert?
Nicht automatisch, aber sie können nach § 10 Abs. 2 StAG gemeinsam mit Ihnen eingebürgert werden, auch wenn sie die Fünf-Jahres-Frist noch nicht erfüllen. Beantragen Sie das ausdrücklich mit. Mehr dazu in Einbürgerung für Kinder.
Wie schnell bekomme ich den deutschen Reisepass?
Erst nach der Aushändigung der Urkunde. Die Bearbeitung dauert je nach Stadt zwei bis sechs Wochen. Wenn Sie kurzfristig reisen müssen, fragen Sie nach einem vorläufigen Reisepass.
Kann mir die Staatsangehörigkeit wieder entzogen werden?
Nur in engen Ausnahmefällen, vor allem wenn die Einbürgerung durch Täuschung erschlichen wurde. Seit Oktober 2025 folgt in solchen Fällen zusätzlich eine zehnjährige Sperrfrist nach § 35a StAG.