Einbürgerung für Kinder und das Geburtsortsprinzip
Viele in Deutschland geborene Kinder sind längst deutsch, ohne dass die Eltern es wissen. Wann die Staatsangehörigkeit automatisch entsteht, wann ein Antrag nötig ist und was die Abschaffung der Optionspflicht bedeutet.
Aktualisiert am 28.08.2026 · Lesezeit etwa 5 Minuten
Auf einen Blick
- Geburtsortsprinzip
- § 4 Abs. 3 StAG
- Aufenthalt eines Elternteils
- 5 Jahre
- Zusätzlich nötig
- unbefristetes Aufenthaltsrecht
- Optionspflicht
- seit 2024 abgeschafft
- Gebühr bei Miteinbürgerung
- 51 Euro
Bei Kindern führen drei verschiedene Wege zur deutschen Staatsangehörigkeit, und sie werden regelmäßig verwechselt. Manche Kinder sind bereits deutsch, ohne dass jemals ein Antrag gestellt wurde. Andere müssen mit den Eltern eingebürgert werden. Und wieder andere können einen eigenen Anspruch haben. Dieser Artikel sortiert die Fälle.
Weg 1: Erwerb durch Abstammung
Ein Kind wird bei der Geburt deutsch, wenn mindestens ein Elternteil zu diesem Zeitpunkt die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Wo das Kind geboren wird, spielt dabei keine Rolle, auch eine Geburt im Ausland führt zum Erwerb.
- Bei nicht miteinander verheirateten Eltern und deutschem Vater ist die wirksame Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft erforderlich.
- Bei Geburt im Ausland kann es eine Einschränkung geben, wenn der deutsche Elternteil selbst nach 1999 im Ausland geboren wurde und dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Melden Sie die Geburt in solchen Fällen zeitnah beim Konsulat.
- Ein Antrag ist in diesen Fällen nicht nötig. Das Kind ist deutsch, die Staatsangehörigkeit wird nur dokumentiert.
Weg 2: Geburt in Deutschland (Geburtsortsprinzip)
Das ist der Fall, der am häufigsten übersehen wird. Nach § 4 Abs. 3 StAG erwirbt ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch bei der Geburt, wenn ein Elternteil zwei Bedingungen erfüllt.
- Der Elternteil hat seit fünf Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
- Der Elternteil besitzt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, also eine Niederlassungserlaubnis, eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU oder als Schweizer Staatsangehöriger ein entsprechendes Freizügigkeitsrecht.
Wichtig: Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Geburt. Wenn ein Elternteil die Niederlassungserlaubnis erst zwei Jahre nach der Geburt bekommt, greift § 4 Abs. 3 StAG nicht rückwirkend. Dann kommt nur eine Einbürgerung in Betracht.
Die Optionspflicht ist abgeschafft
Früher mussten Kinder, die über das Geburtsortsprinzip deutsch geworden waren, sich als junge Erwachsene zwischen der deutschen und der Staatsangehörigkeit der Eltern entscheiden. Diese Optionspflicht war eine der härtesten Regeln des alten Rechts, weil sie in Deutschland aufgewachsene Menschen vor eine unnötige Wahl stellte.
Mit der Reform vom Juni 2024 ist sie ersatzlos entfallen. Betroffene behalten heute beide Staatsangehörigkeiten dauerhaft. Mehr zum Doppelpass in Doppelte Staatsbürgerschaft seit 2024.
Weg 3: Miteinbürgerung mit den Eltern
Wenn das Kind weder durch Abstammung noch durch Geburt in Deutschland deutsch geworden ist, kann es gemeinsam mit einem Elternteil eingebürgert werden. Nach § 10 Abs. 2 StAG ist das auch dann möglich, wenn das Kind selbst die Fünf-Jahres-Frist noch nicht erfüllt.
| Punkt | Regelung für Kinder |
|---|---|
| Eigene Aufenthaltsdauer | kann kürzer sein als fünf Jahre |
| Gebühr bei Miteinbürgerung mit den Eltern | 51 Euro |
| Gebühr bei alleiniger Einbürgerung | 255 Euro |
| Sprachkenntnisse unter 16 Jahren | altersgerechte Sprachentwicklung genügt |
| Einbürgerungstest unter 16 Jahren | wird nicht verlangt |
| Einbürgerungstest ab 16 Jahren | in der Regel erforderlich |
| Zustimmung | ab 16 Jahren muss das Kind selbst zustimmen |
Jugendliche ab 16 Jahren
Ab 16 Jahren werden Jugendliche im Staatsangehörigkeitsrecht weitgehend wie Erwachsene behandelt. Sie können einen eigenen Antrag stellen und müssen in der Regel den Einbürgerungstest ablegen. Für viele ist das unproblematisch, weil ein deutscher Schulabschluss den Test ohnehin ersetzt, siehe Wer ist vom Einbürgerungstest befreit?.
Jugendliche ab 16, die noch keinen deutschen Schulabschluss haben, können den Einbürgerungstest hier kostenlos üben. Der Stoff überschneidet sich stark mit dem Politikunterricht.
Probetest startenSo prüfen Sie den Status Ihres Kindes
- 1
Geburtsurkunde ansehen
Wenn das Kind über § 4 Abs. 3 StAG deutsch geworden ist, ist das in der Regel im Geburtenregister vermerkt. Fragen Sie beim Standesamt des Geburtsorts nach.
- 2
Aufenthaltsstatus zum Geburtszeitpunkt rekonstruieren
Entscheidend ist nicht Ihr heutiger Status, sondern der am Tag der Geburt. Suchen Sie alte Aufenthaltstitel und Meldebescheinigungen heraus.
- 3
Staatsangehörigkeitsausweis beantragen, wenn Zweifel bestehen
Wenn unklar ist, ob Ihr Kind deutsch ist, können Sie bei der Staatsangehörigkeitsbehörde einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen. Er stellt den Status verbindlich fest.
- 4
Erst danach über einen Einbürgerungsantrag entscheiden
Nur wenn feststeht, dass das Kind nicht bereits deutsch ist, ist ein Einbürgerungsantrag der richtige Weg.
Häufige Fragen
Mein Kind ist in Deutschland geboren. Ist es automatisch deutsch?
Nicht allein wegen des Geburtsorts. Zusätzlich muss ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland leben und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen. Sind beide Bedingungen erfüllt, ist das Kind von Geburt an deutsch.
Muss mein Kind seine andere Staatsangehörigkeit später aufgeben?
Nein. Die Optionspflicht wurde 2024 abgeschafft. Ihr Kind behält beide Staatsangehörigkeiten dauerhaft, soweit das Recht des anderen Staates das zulässt.
Muss ein zehnjähriges Kind den Einbürgerungstest machen?
Nein. Von Kindern unter 16 Jahren wird der Einbürgerungstest nicht verlangt, und beim Sprachnachweis genügt eine altersgerechte Sprachentwicklung.
Was kostet die Einbürgerung eines Kindes?
Wird das Kind gemeinsam mit einem Elternteil eingebürgert, sind es 51 Euro. Wird es allein eingebürgert, fallen die vollen 255 Euro an. Es lohnt sich also, die Anträge gemeinsam zu stellen.
Mein Kind wurde vor der Reform geboren. Gilt die neue Regel rückwirkend?
Der Erwerb durch Geburt richtet sich nach der Rechtslage zum Zeitpunkt der Geburt. Für ältere Kinder gelten daher die damaligen Fristen, die länger waren. Die Abschaffung der Optionspflicht wirkt dagegen auch für früher geborene Kinder.
Wie weise ich nach, dass mein Kind deutsch ist?
Mit einem Staatsangehörigkeitsausweis, den Sie bei der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde beantragen. Er ist der verbindliche Nachweis und wird von Behörden im In- und Ausland anerkannt.