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Offizielle Frage aus dem BAMF-Fragenkatalog zum Test „Leben in Deutschland“ und zum Einbürgerungstest. Thema: Grundrechte und Grundgesetz.

Frage №1: In Deutschland dürfen Menschen offen etwas gegen die Regierung sagen, weil …

  • hier Religionsfreiheit gilt.
  • die Menschen Steuern zahlen.
  • die Menschen das Wahlrecht haben.
  • hier Meinungsfreiheit gilt.

Warum ist das richtig?

Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert die Meinungsfreiheit. Kritik an der Regierung ist deshalb ausdrücklich erlaubt und wird nicht bestraft. Religionsfreiheit, Steuern und Wahlrecht begründen dieses Recht nicht.

Wie oft kommt diese Frage im Test vor?

Im Einbürgerungstest beantworten Sie 33 Fragen, davon 30 aus dem allgemeinen Katalog mit 300 Fragen und 3 Fragen aus Ihrem Bundesland. Bestanden haben Sie ab 17 richtigen Antworten. Welche Fragen gezogen werden, ist zufällig, deshalb lohnt es sich, den kompletten Katalog einmal durchzuarbeiten.