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Offizielle Frage aus dem BAMF-Fragenkatalog zum Test „Leben in Deutschland“ und zum Einbürgerungstest. Thema: Grundrechte und Grundgesetz.

Frage №9: Welches Grundrecht gilt in Deutschland nur für Ausländer / Ausländerinnen? Das Grundrecht auf …

  • Schutz der Familie
  • Menschenwürde
  • Asyl
  • Meinungsfreiheit

Warum ist das richtig?

Das Asylrecht in Artikel 16a gilt nur für politisch Verfolgte aus dem Ausland, also nur für Ausländerinnen und Ausländer. Menschenwürde, Familienschutz und Meinungsfreiheit gelten dagegen für alle Menschen in Deutschland.

Wie oft kommt diese Frage im Test vor?

Im Einbürgerungstest beantworten Sie 33 Fragen, davon 30 aus dem allgemeinen Katalog mit 300 Fragen und 3 Fragen aus Ihrem Bundesland. Bestanden haben Sie ab 17 richtigen Antworten. Welche Fragen gezogen werden, ist zufällig, deshalb lohnt es sich, den kompletten Katalog einmal durchzuarbeiten.