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Offizielle Frage aus dem BAMF-Fragenkatalog zum Test „Leben in Deutschland“ und zum Einbürgerungstest. Thema: Grundrechte und Grundgesetz.

Frage №4: Welches Recht gehört zu den Grundrechten in Deutschland?

  • Waffenbesitz
  • Faustrecht
  • Meinungsfreiheit
  • Selbstjustiz

Warum ist das richtig?

Die Meinungsfreiheit steht in Artikel 5 des Grundgesetzes und gehört damit zu den Grundrechten. Waffenbesitz, Faustrecht und Selbstjustiz sind keine Grundrechte. Im Gegenteil: Der Staat hat das Gewaltmonopol.

Wie oft kommt diese Frage im Test vor?

Im Einbürgerungstest beantworten Sie 33 Fragen, davon 30 aus dem allgemeinen Katalog mit 300 Fragen und 3 Fragen aus Ihrem Bundesland. Bestanden haben Sie ab 17 richtigen Antworten. Welche Fragen gezogen werden, ist zufällig, deshalb lohnt es sich, den kompletten Katalog einmal durchzuarbeiten.