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Offizielle Frage aus dem BAMF-Fragenkatalog zum Test „Leben in Deutschland“ und zum Einbürgerungstest. Thema: Grundrechte und Grundgesetz.

Frage №14: Meinungsfreiheit in Deutschland heißt zum Beispiel, dass ich …

  • Passanten auf der Straße beschimpfen darf.
  • meine Meinung im Internet äußern kann.
  • Nazi-, Hamas- oder Islamischer Staat-Symbole öffentlich tragen darf.
  • meine Meinung nur dann äußern darf, solange ich der Regierung nicht widerspreche.

Warum ist das richtig?

Meinungsfreiheit heißt, dass Sie Ihre Meinung frei äußern dürfen, auch im Internet und auch gegen die Regierung. Sie deckt aber keine Beleidigungen und keine Symbole verbotener Organisationen. Die Grenze zieht das Strafrecht.

Wie oft kommt diese Frage im Test vor?

Im Einbürgerungstest beantworten Sie 33 Fragen, davon 30 aus dem allgemeinen Katalog mit 300 Fragen und 3 Fragen aus Ihrem Bundesland. Bestanden haben Sie ab 17 richtigen Antworten. Welche Fragen gezogen werden, ist zufällig, deshalb lohnt es sich, den kompletten Katalog einmal durchzuarbeiten.