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Offizielle Frage aus dem BAMF-Fragenkatalog zum Test „Leben in Deutschland“ und zum Einbürgerungstest. Thema: Grundrechte und Grundgesetz.

Frage №16: Wann ist die Meinungsfreiheit in Deutschland eingeschränkt?

  • bei der öffentlichen Verbreitung falscher Behauptungen über einzelne Personen
  • bei Meinungsäußerungen über die Bundesregierung
  • bei Diskussionen über Religionen
  • bei Kritik am Staat

Warum ist das richtig?

Meinungsfreiheit schützt Meinungen, nicht bewusst falsche Tatsachenbehauptungen über einzelne Personen. Üble Nachrede und Verleumdung sind strafbar. Kritik am Staat, an der Regierung und an Religionen bleibt dagegen erlaubt.

Wie oft kommt diese Frage im Test vor?

Im Einbürgerungstest beantworten Sie 33 Fragen, davon 30 aus dem allgemeinen Katalog mit 300 Fragen und 3 Fragen aus Ihrem Bundesland. Bestanden haben Sie ab 17 richtigen Antworten. Welche Fragen gezogen werden, ist zufällig, deshalb lohnt es sich, den kompletten Katalog einmal durchzuarbeiten.